Unterstützungsgesuche

Berechtigung und Gesuchs-Prozess:

Wer?Wer ist unterstützungsberechtigt?
  Einzelpersonen mit Wohnsitz im Kanton Zürich (ohne Bezirk Winterthur)
   
Wieviel?Höhe der Unterstützungsbeiträge?
  Maximal CHF 2'000.- pro Gesuch und Kalenderjahr
   
Durch wen?Durch wen können Gesuche eingereicht werden?
  Gesuche werden nur von öffentlichen und privaten Fürsorgestellen und wohltätigen Organisationen entgegengenommen
   
Was?Welche Dokumente sind erforderlich?
   - Beschreibung des Gesuchs auf unserem Formular
   - Budget
   - weitere Unterlagen (z.B Offerten, Mietverträge usw.)
   - werden weitere Institutionen angefragt? Wenn ja, welche?
   - QR-Einzahlungsschein
   
FormIn welcher Form müssen die Gesuche eingereicht werden?
   - Formular Unterstützungsgesuch herunterladen und ausfüllen
   - Gesuche werden nur in schriftlicher Form per Post entgegengenommen
   - Per Mail eingereichte Gesuche werden aus Datenschutzgründen nicht bearbeitet
   - Keine Direktzahlungen an Begünstigte
   
Fragen? Allgemeine Fragen, welche keine vertraulichen Informationen der Gesuchstellenden enthalten, werden gerne per Mail beantwortet
   
Kontakt Hülfsgesellschaft in Zürich
  Unterstützungskommission
  Kirchgasse 27
  8001 Zürich
   gesuche@huege.ch
 
 Sitzungsdaten  Gesuche müssen bei der Hülfsgesellschaft eintreffen bis:
4. April 2024
 21. März 2024 
18. Juni 2024
4. Juni 2024
27. August 2024 13. August 2024 
22. Oktober 2024 8. Oktober 2024                                                 

10. Dezember 2024 26. November 2024

Kontakt für Fragen: